Stand 01/2023
Vera Drewke - Photography
Kontakt:
Vera Drewke
Martinsfeld 14
50676 Köln
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden „Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen“ (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Veranstaltungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Diese AGB werden dem Kunden vor Annahme des Auftrags überstellt. Mit Annahme des Auftrags sind diese also unwiderruflich Bestandteil der Vereinbarung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Vera Drewke Photography – im Nachfolgenden der Übersichtlichkeit halber “VDP” genannt – diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehungauch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zudem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für dass das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder Replikation des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magneto-optische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikro-film etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem.
Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Platzierung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV. Haftung
1. VDP übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholen von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. VDP haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet VDP beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
4. Außer in den in den Absätzen 2 und 3 genannten Fällen haftet VDP nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
5. Das Recht des Kunden, sich wegen eines nicht von VDP zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
6. Soweit die Haftung von VDP nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
V. Honorare
1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III
3. oder 2. der AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlichzu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layoutund Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens €75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
6. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche des Fotografen durch den Auftraggeber.
7. Zusätzlich zum Honorar ist bei der Herstellung von physikalischen Produkten wie – aber nicht beschränkend auf – Printmedien, Merchandise- oder Tonträgerprodukte die Zusendung von fünf Belegexemplaren vereinbart. Diese sind innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erstverkaufstag zu übersenden. Maßgeblich ist der Eingang bei VDP, nicht der Versandtag. Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Lieferung der Belegexemplare innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung nicht oder nicht vollständig nachkommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von €100,00 (einhundert Euro) fällig. Außerdem entsteht die Verpflichtung, dem Fotografen die Schäden zu ersetzen, die durch Ersatzbeschaffung entstehen (z.B. Kaufpreis und Versandkosten).
8. Eventuell eingeräumte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.
9. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
10. Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer hierfür den Stundensatz von 230,00 Euro (zzgl. 19% Mwst.) je angefangene Stunde.
11. Wenn Sie sich mehr als 30 Minuten verspäten und uns nicht benachrichtigen, gilt dies als „Nicht erscheinen zum Fotoshooting Termin“ und wir stellen Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des gebuchten Paketpreises in Rechnung.
12. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Erfolgt das Storno erst innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin, so werden 100 % der vereinbarten Gesamtsumme fällig. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung der Termins ( z.B. abgesagte Hochzeit ) nicht erstattet.
VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch EUR 100 zzgl. Mwst..
VII. Datenschutz
1. VDP bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) werden von VDP in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
2. VDP ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte – z.B. aber nicht begrenzt auf Steuerberater, Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per Email und/ oder Telefon aufnehmen dürfen.
3. Solange der Kunde nicht widerspricht, ist VDP darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke der Unternehmen und zur bedarfsgerechten Gestaltung eigener Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Hierzu reicht eine einfache E-Mail an info@veradrewke.photography!
4. Im Zuge der DSVGO trägt der beauftragende Kunde dafür Sorge, dass von allen an dem Event teilnehmenden Personen, eine Genehmigung vorliegt zur Datenspeicherung in Form von Bildmaterial. VDP trägt keine Haftung für nicht eingeholte Genehmigungen und daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen.
VIII. Nebenabreden/Besonderes
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.